Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht vertreten und unterstützen wir Sie als Gläubiger bei der Forderungsanmeldung sowie der Durchsetzung Ihrer Interessen, wenn Sie offene Forderungen gegenüber einem insolventen Unternehmen haben. Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie sich und Ihr Unternehmen gegen eine mögliche Insolvenz Ihrer Kunden bestmöglich absichern; sei es durch die Vereinbarung eines (einfachen/erweiterten/verlängerten) Eigentumsvorbehalts, durch die Bestellung geeigneter Sicherheiten oder durch sonstige Maßnahmen. Aufgrund des Insolvenzanfechtungsrechts besteht zudem die Gefahr, dass Sicherheiten, die Sie sich in der Krise Ihres Kunden bestellen lassen, nicht werthaltig sind oder dass Sie Zahlungen, die Sie in der Krise Ihres Kunden erhalten, später zur Insolvenzmasse zurückgewähren müssen. Daher ist insbesondere bei der Vereinbarung von Ratenzahlungsvereinbarungen, Stillhalteabkommen und der Bestellung von Sicherheiten Vorsicht geboten. Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld einer Krise Ihres Kunden bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

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